Tracking in der Wissenschaft: So können Bibliotheken Daten und Wissenschaftsfreiheit schützen

Ein Interview mit Felix Reda

Datentracking ist schon lange ein lukratives Geschäftsmodell vieler Konzerne. Dass es auch in der Wissenschaft stattfindet, ist hingegen nicht so bekannt. Aber auch hier gibt es Gefahren für Datenschutz und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Und auch Bibliotheken als Akteurinnen im wissenschaftlichen Ökosystem spielen hierbei ihre Rolle, und zwar vor allem immer dann, wenn sie in irgendeiner Form Verträge mit profitorientierten Unternehmen wie Verlagen schließen, bei denen auch die Daten von Forschenden Teil einer Verhandlungsmasse sein können.

Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte engagiert sich schon lange für die Durchsetzung von Grundrechten im Spannungsfeld mit Urheberrecht und Datenschutz. Im Interview erläutert er, welche Rolle Bibliotheken und digitale Infrastruktureinheiten in diesem komplexen Themenfeld spielen und warum es so wichtig für diese Institutionen ist, eine eigene Infrastruktur aufzubauen und auf Green Open Access zu setzen, anstatt Verlage finanziell beim Aufbau einer parallelen und kommerziellen Infrastruktur zu unterstützen.

Auf der Online-Konferenz #vBib21 hast du kürzlich einen Vortrag zu „Tracking in der Wissenschaft: Folgen für Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit“ gehalten. Warum ist das Thema auch für Bibliotheken relevant?

Bibliotheken tun weit mehr, als einfach nur Literatur zur Verfügung zu stellen. Im besten Fall liefern sie eine umfassende Wissensinfrastruktur, in der Menschen lernen und forschen können. Die explodierenden Kosten für Lizenzen wissenschaftlicher Fachartikel machen es Bibliotheken nicht nur schwerer, diese Aufgaben zu erfüllen: Wissenschaftsverlage nutzen die riesigen Profite, die sie so auf Kosten der öffentlichen Hand erwerben, um immer mehr Softwareunternehmen aufzukaufen, die den gesamten Wissenschaftsbetrieb strukturieren, von der Protokollierung von Messergebnissen im Labor bis hin zur Bewertung der Qualität von Forschung. Dadurch schaffen die Wissenschaftskonzerne eine kommerzielle Parallelstruktur zu den Angeboten, die eigentlich Bibliotheken selbst bereitstellen sollten, aber wegen mangelnder finanzieller Mittel oft nicht können. Findet öffentliche Forschung erstmal auf kommerziellen Plattformen statt, ist es diesen Unternehmen ein Leichtes, hoch sensible Daten über die Forschenden zu sammeln. Das ist eine Gefahr für ihre Privatsphäre und die Unabhängigkeit der Wissenschaft. Die Bibliotheken müssen sich gegen diesen Trend engagieren, denn es sind ihre ureigenen Aufgaben, die hier privatisiert werden.

Welches sind die Gefahren, die durch das Tracking des Surf- und Rechercheverhaltens einzelner Wissenschaftler:innen vonseiten der Großverlage für die Wissenschaftsfreiheit entstehen können?

Einzelne Forschende könnten in der Ausübung ihrer Forschung behindert werden: Beispielsweise hat die chinesische Regierung einzelne Wissenschaftsverlage bereits dazu bewogen, den Zugang zu Fachartikeln für Nutzer:innen in China zu sperren, deren Themen dem Regime ein Dorn im Auge sind. Außerdem hat China Sanktionen gegen einzelne Wissenschaftler:innen und Forschungsinstitute verhängt, die in diesen Forschungsfeldern arbeiten. Wenn Wissenschaftsunternehmen persönliche Daten an Regierungen verkaufen, wer welche Fachartikel liest und herunterlädt, können weitere Forschende zur Zielscheibe von Sanktionen werden. Besonders gefährlich ist die Schere im Kopf, die bereits ansetzt, bevor es zu handfesten Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit kommt. Forschende wenden sich von kontroversen Themen ab, weil sie sich beobachtet fühlen und Ärger vermeiden wollen.

Eine weitere Gefahr ist, dass durch die Nutzung von Daten für die Entscheidungsfindung in der Wissenschaft bestehende Ungerechtigkeiten verstärkt werden. Es ist bereits hinlänglich bekannt, dass der sogenannte Impact-Faktor, der Aufschluss über die Qualität von Fachzeitschriften geben soll, für diese Aufgabe völlig ungeeignet ist. Trotzdem wird er weiterhin für Beförderungsentscheidungen herangezogen. Genauso können Messungen der Qualität von Fachaufsätzen beispielsweise anhand der Abrufzahlen ein verzerrtes Bild ergeben. Männliche, weiße Wissenschaftler, die englische Muttersprachler und besonders präsent in den Medien sind, haben bei solchen Verfahren etwa einen unfairen Vorteil.

Das Thema ist ja recht abstrakt. Hast du vielleicht ein konkretes Beispiel für uns, bei dem Tracking negative Folgen für die Wissenschaftsfreiheit oder eine:n einzelne:n Wissenschaftler:in hatte?

Bekannt ist das Beispiel des Aktivisten und Forschers Aaron Swartz, der von der US-Regierung wegen Computersabotage angeklagt wurde, nachdem er 2010 über seinen völlig legalen Universitätszugang automatisiert tausende Fachartikel des kommerziellen Repositories JSTOR heruntergeladen hatte. JSTOR wurde auf das „verdächtige“ Surfverhalten von Swartz aufmerksam und sperrte seinen Zugang. Obwohl JSTOR sich außergerichtlich mit Swartz einigte, erhob die US-Staatsanwaltschaft Anklage gegen Swartz und verfolgte ihn wie einen Kriminellen. Dabei hatte er sich nichts Schlimmeres zu Schulden kommen lassen, als zu viele Bücher aus der Bücherei auszuleihen. Im Jahr 2013 beging Swartz Selbstmord, erst danach wurde die Anklage gegen ihn fallengelassen. Inzwischen ist durch die EU-Urheberrechtsreform von 2019 klargestellt worden, dass Wissenschaftsverlage in der EU den massenweisen Download von Fachartikeln zu Zwecken des Text und Data Mining nicht behindern dürfen, solange diese Aktivitäten nicht die Sicherheit und Integrität der Computersysteme beeinträchtigen.

Im wissenschaftlichen Ökosystem setzen sich Bibliotheken oft für Open Science ein, zum Beispiel durch das Betreiben eigener Open-Access-Repositorien oder indem sie open-access-freundliche Verträge mit Verlagen aushandeln. Wo lauern hier die Fallstricke in Bezug auf Tracking und Wissenschaftsfreiheit?

Wichtig ist, dass Bibliotheken auf Green Open Access setzen, also eigene Infrastruktur zur Veröffentlichung von Fachartikeln bereitstellen. Verträge mit Wissenschaftsunternehmen gehen nicht nur mit hohen Publikationskosten für Open-Access-Veröffentlichungen einher, den sogenannten Article Processing Charges (APCs), die die öffentliche Hand finanziell belasten. Diese Verträge bergen auch die Gefahr, dass Bibliotheken die Kontrolle über die Publikationsinfrastruktur aus der Hand geben. Kommerzielle Unternehmen hosten dann die Fachartikel und können das Surfverhalten von Personen tracken, die diese Artikel abrufen. Am besten sollten Universitäten und Bibliotheken diese Verträge vollständig vermeiden und das Geld in eigene Infrastruktur investieren.

Vier Aspekte, die für Verträge mit externen Dienstleister:innen wichtig sind. Die Aspekte werden im kommenden Text ausgeführt.

Vier Aspekte, die für Verträge mit externen Dienstleiter:innen wichtig sind.

Wenn es doch zu Verträgen mit externen Dienstleister:innen kommt, sind diese vier Aspekte besonders wichtig:

  • Die Aufträge müssen ausgeschrieben werden, damit verschiedene Unternehmen mit ihren Angeboten in Wettbewerb treten können.
  • Die Verträge müssen Lock-In-Effekte vermeiden, die die Bibliotheken dauerhaft in Abhängigkeit einer:eines bestimmten Anbietenden führen. Dafür ist es einerseits wichtig, dass die Software der genutzten Onlineplattformen Open Source ist, damit ein Anbieterwechsel möglich ist, ohne dass sich Forschende an eine völlig neue Plattform gewöhnen müssen.
  • Außerdem müssen die Fachartikel unter echten freien Lizenzen stehen, die eine unbegrenzte Weiterverwendung auf beliebigen anderen Plattformen und zu beliebigen Zwecken erlauben, damit ein Umzug von einem Anbieter zu einem anderen – oder auf selbst betriebene Infrastruktur – auch rechtlich möglich bleibt.
  • Schließlich müssen Bibliotheken bei Verträgen darauf bestehen, dass Tracking des Surfverhaltens einzelner Forschender vertraglich ausgeschlossen wird und die Software auf universitätseigenen Servern läuft. Nur so kann die Universität oder Bibliothek ihrem öffentlichen Auftrag entsprechen, die Grundrechte der Forschenden zu schützen. Erst vor wenigen Tagen wurde einer Universität gerichtlich verboten, persönliche Daten über einen kommerziellen Anbieter an die USA weiterzuleiten, weil das gegen EU-Datenschutzvorschriften verstößt (vgl. VG Wiesbaden: Cookie-Tool “Cookiebot” verstößt gegen DSGVO und ist verboten).

In deinem Vortrag hast du an Bibliotheken appelliert, sich in die Debatte einzumischen und sich für den Datenschutz starkzumachen. Was können Bibliotheken und digitale Infrastruktureinrichtungen konkret tun?

Neben den konkreten Vorschlägen, was bei der Aushandlung von Verträgen zu beachten ist, ist es wichtig, dass sich die Bibliotheksverbände und Hochschulleitungen öffentlich mit den Forschenden solidarisieren, deren Grundrechte durch das Wissenschaftstracking bedroht sind. Dazu gehört eine Absage an pseudowissenschaftliche quantitative Metriken zur Bewertung der Forschungsqualität, wie sie Unternehmen wie RELX vermehrt anbieten. Sinnvoll ist auch die Verbreitung von Aufrufen wie der Petition gegen Wissenschaftstracking „Stop Tracking Science“ oder der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gegen Wissenschaftstracking, die sich mit sinnvollen Vorschlägen nicht nur an einzelne Forschende, sondern auch an Wissenschaftsinstitutionen wendet.

Gibt es weitere Punkte, an denen Bibliotheken aktiv werden oder sensibilisiert sein sollten, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen?

Oft ist der Wille bei Bibliotheken da, sich für die Grundrechte der Forschenden zu engagieren und gesetzliche Regelungen zu nutzen, um den Zugang zu Wissen für die Allgemeinheit zu verbessern. Beispielsweise hat die neue EU-Urheberrechtsreform neue Wege geschaffen, wie Bibliotheken vergriffene Werke frei zugänglich ins Netz stellen können. Es ist wichtig, dass sie von diesen neuen Freiheiten so schnell wie möglich Gebrauch machen, auch wenn noch keine Praxiserfahrungen damit bestehen. Bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. engagiere ich mich für die rechtliche Durchsetzung von Grundrechten im Spannungsfeld mit dem Urheberrecht. Ich freue mich über Kontakt mit Bibliotheken, die diese neuen Möglichkeiten wahrnehmen wollen und dabei Unterstützung suchen.

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Über Felix Reda

Felix Reda ist Experte für Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit und leitet das Projekt control© der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., das sich der Durchsetzung von Grundrechten im Spannungsfeld mit dem Urheberrecht widmet. Von 2014 bis 2019 war Felix Reda Mitglied des Europäischen Parlaments, wo er sich auf netzpolitische Themen, insbesondere die EU-Urheberrechtsreform und die Regulierung von Online-Plattformen, konzentriert hat. Felix ist Fellow der Shuttleworth Foundation und Affiliate des Berkman Klein Center for Internet & Society an der Harvard-Universität.
Porträt, Fotograf: International Volker Conradus, [CC-by 4.0]

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