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Drei Jahre lang hatte Google Narrenfreiheit – jetzt ist es damit erst einmal vorbei: Denny Chin, Bundesrichter am U.S. District Court in New York hat am Dienstagabend nonchalant das sogenannte “Google Book Settlement” gekippt. Der Vertrag wurde im Jahr 2008 geschlossen, nachdem die Suchmaschine im stillen Kämmerlein und ohne Legitimation damit begonnen hatte, massenweise Bücher einzuscannen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Verleger gingen auf die Barrikaden – und zwar weltweit. Der in zähen Verhandlungen ausgehandelte Vertrag sah bislang vor, dass Google die Scans fortsetzten kann und im Gegenzug der Buchbranche eine Spende in Höhe von 125 Millionen US-Dollar zukommen lässt. Bloß von diesem Modell profitierten ausschließlich die Verleger in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien – eine Beteiligung beispielsweise deutscher Unternehmen sah das Settlement nicht vor.

Dementsprechend erleichtert reagierte nun auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels auf die Nachricht: “Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht”, sagt da Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. “Das Urteil von Judge Chin zeigt der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann.” Der Tonus lässt durchblicken, dass die Deutschen froh sind, dass Google endlich eine Klatsch einstecken musste – jedoch will man auch an dem Prinzip der Bücherdigitalisierung festhalten: “Deswegen werden wir gemeinsam mit unseren Partnern in Bibliotheken, Autorenverbänden und VG Wort intensiv weiter daran arbeiten, dass vergriffene und verwaiste deutsche Bücher im Internet zugänglich werden, ohne dass es dabei zu Verletzungen der Rechte ihrer Urheber kommt.” Konkrete Pläne, die nun schnell umgesetzt werden können, wurden allerdings nicht genannt. Man setzt unverbindlich auf die Deutsche Digitale Bibliothek.

Ganz anders sieht das in den USA aus, wo Verleger nun abermals vor dem Problem stehen: “Was mache ich jetzt?” Der Deal hatte sie und Google bislang zu Partnern im Geschäft gemacht: die Buchbranche bekam einen finanziellen Ausgleich, eine kostenlose Digitalisierung vergriffener Werke und damit auch neue Vertriebswege an die Hand. Google profitierte vom besucherlockenden Reichtum des Bücherwissens und einer neuen, gigantischen Werbefläche. Das ist nun vorbei: Verleger müssen sich überlegen, ob sie die Klage von 2008 wieder aufnehmen, fallen lassen oder sich um ein neues Settlement bemühen.

Dass ein solcher Vertrag aber in nächster Zeit noch einmal zustande kommt, ist erst einmal fragwürdig. Richter Chin nahm Google die guten Absichten ab (nämlich: Wissen verfügbar zu machen), sprach aber gleichzeitig von einem bedrohlichen “Quasi-Monopol”, das “weder fair, noch angemessen und zumutbar” sei. Letzten Endes war sogar von “Ausbeute” die Rede. Der Jurist stieß sich vor allem auch an Googles Vorgehen, zunächst pauschal die Digitalisate verfügbar zu machen – und erst dann die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten. Wen spricht Google beispielsweise an, wenn der Autor eines Werkes unbekannt ist? Niemanden. Daher empfiehlt Chin ein obligatorisches “Opt-In”-Verfahren, an dem sich Verleger und Autoren beteiligen müssen. Erst nach einer offiziellen Anmeldung darf Google dann loslegen. Bis heute hat die Suchmaschine allerdings satte 15 Millionen Bücher gescannt – man stelle sich vor, dass für jedes Werk einzeln Erlaubnis eingeholt werden muss. Das Projekt “Google Books” wäre damit zwar nicht am Ende, doch an ein anachronistisches Zeitlupentempo gebunden.

Noch eine Partei dürfte heute reichlich geknickt reagiert haben: die Nutzer. Der gemeine Internetleser gibt nicht viel auf das komplexe Gebilde Urheberrecht. Für ihn ist lediglich wichtig, dass Literatur suchbar und vor allem auch direkt verfügbar ist. Sowohl Marktmacht als auch die volle Kriegskasse hatten es Google erlaubt, in die rechtliche Grauzone voranzuschreiten. Viele Bibliotheken können sich ein solches Vorgehen jedoch nicht leisten und somit auch nicht alle Bedürfnisse der Kunden befriedigen. Es ist ein Dilemma.

Die neue Entscheidung ist aus Perspektive der Rechteinhaber sicherlich ein positives Signal – zumal auch für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Dennoch müssen nun schnell Wege für eine neue Übereinkunft gefunden werden. Wenn Google nun keine Vorlagen mehr macht – wer könnte dann an die Stelle der Suchmaschine treten?

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