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Als ich die Pressemitteilung heute Morgen las, fiel ich fast vom Stuhl: Schleswig Holstein verbietet also de facto die Nutzung von Facebook – zumindest diejenige außerhalb des Netzwerks. Dafür plädiert das dort ansässige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Website-Betreibern soll es nach September 2011 verboten sein, Like-Buttons einzubinden oder Facebook-Fanpages zu betreiben: Andernfalls werden “weitergehende Maßnahmen” ergriffen, die unter Umständen Bußgeldstrafen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen können.

Das ULD stößt sich erwartungsgemäß an den in regelmäßigen Abständen proklamierten Datenschutz-Missachtungen, die laut eigenen Angaben bei Facebook an der Tagesordnung stünden. Hintergrund des neuen Entschlusses ist eine detaillierte Analyse des Netzwerks, in der die Behörde zu dem Ergebnis kommt: “Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht.” Bumm. Das ist ein klares Statement.

Da wir als Einrichtungen mit Standorten in Hamburg und Kiel auf der einen Seite unmittelbar von dem Facebook-Bann betroffen sind und ich auf der anderen Seite den ungläubigen Blick nicht das ganze Wochenende über tragen wollte, rief ich also beim ULD an und bat um ein paar klärende Worte, die ich im Folgenden kurz wiedergeben möchte. Zunächst aber noch ein paar allgemeine Dinge…

Ich halte die grundsätzliche Absicht der Datenschützer für ehrbar. Es ist nichts dagegen auszusetzen, für Transparenz zu plädieren und sie auch zu fordern und hin und wieder auch mal klare Grenzen aufzuzeigen. Ich halte die Vorgehensweise aber für komplett fehlgeleitet. Die Aktion geht zu Lasten der Website-Betreiber und Nutzer – der eigentliche Adressat, der hier getroffen werden sollte, wird nicht einmal angesprochen (wie wir später lesen werden, ist das sogar wörtlich gemeint). Damit kommt es zu einer krassen Wettbewerbsverzerrung in der Bundesrepublik. Unternehmen und andere Einrichtungen harren der Dinge im damit akut gefährdeten Standort Schleswig-Holstein. Auch nach dem Paukenschlag gibt es absolut keine Rechtssicherheit: im Gegenteil. Geht es nach den Plänen des ULD werden die Nutzer und Betreiber nun von Netzwerk zu Netzwerk geschoben, da Analysen auf Analysen der jeweiligen Hintergründe folgen werden. Und solange es kein politisches Umdenken gibt, bleibt es auch dabei. Jeder, der ein wenig im Social Web verkehrt, weiß: Die Netzwerke sind beinahe allesamt werbefinanziert und funktionieren damit ebenso allesamt nach demselben Geschäftsmodel von Tracking und Targeting.

MediaTalk: In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie: “Niemand sollte behaupten, es stünden (zu Facebook) keine Alternativen zur Verfügung”. Welche wären das Ihrer Meinung nach?

ULD: Gemeint sind andere soziale Netzwerke. Es gibt natürlich nichts Vergleichbares, was man mit Facebook auf eine Stufe stellen könnte – Facebook ist allumfassend. Gemeint ist eher Xing oder MySpace…

MediaTalk: …bei MySpace ist es doch dasselbe Spiel. Auch hier werden Nutzerdaten getrackt. Dann hätten sie auch Google Plus oder StudiVZ in die Pressemitteilung mit aufnehmen müssen. Auch dort gibt es Tracking.

ULD: Wir reden von Angeboten, bei denen die Unterrichtungspflichten nach dem TMG eingehalten werden und es nicht zu einer derartigen Analyse des Nutzerverhaltens wie bei Facebook kommt. Wir haben uns bislang allerdings erst Facebook näher angesehen.

Es spricht ein wenig Orientierungslosigkeit aus diesen Worten. Dennoch hat mir gegenüber das ULD klar versichert, dass ihnen nicht daran gelegen sei, das Social Web zu demontieren:

ULD: Was wir mit der Pressemitteilung auch nicht erreichen wollten, wäre eine Botschaft wie: “Finger weg von sozialen Netzwerken!”

MediaTalk: Genau die kommt aber sehr gut rüber…

ULD: So sollte es aber nicht sein. Die sozialen Netzwerke sind ein neues Kommunikationsmedium im 21. Jahrhundert. Das muss man klar so sagen. Daher: Darauf soll das nicht abzielen. Uns geht es eigentlich nur – was die rechtliche Analyse betrifft – darum, dass hier Vorschriften nach dem TMG eingehalten werden. Man soll sich weiter Accounts anlegen und seine Kommunikation pflegen können.

In unserer Analyse stellen wir heraus, dass es keine Unterrichtungsmöglichkeit seitens Facebook gegenüber den Website-Betreibern gibt, dass diese ihre eigenen Nutzer nach §13.1 TMG beispielsweise darüber aufklären können, dass sie einer Profilbildung widersprechen können. Wenn man dieses auf den Seiten einbinden könnte, wäre man einen ganz großen Schritt weiter.

Facebook verweist auf seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien und wir sind der Meinung: Aus deutscher Sicht sind es Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nach dem BGB der Inhaltskontrolle unterliegen. Und hier haben wir festgestellt, dass verschiedene wichtige Dinge nicht klar dargestellt oder hervorgehoben werden. Dass ich als Nutzer zum Beispiel für alle Inhalte eine weltweite Lizenz vergebe – das sehen wir als überraschende Klausel an. Das müsste transparenter gestaltet werden.

Zweifelsohne. Facebook könnte das ganze Theater beenden, wenn es endlich eine gescheite Opt-Out-Lösung für die Nutzer gäbe. Doch warum wird dieser Weg gewählt? Warum packt man das Übel nicht direkt an der Wurzel und steigt Mark Zuckerberg oder seinen Vertretern auf das Dach?

MediaTalk: Das bringt mich zur nächsten Frage. Warum nehmen Sie denn dann die Nutzer in Haftung? Im vergangenen Jahr hatte ich mit Herrn Weichert ein Interview geführt, in dem es unter anderem über die Eröffnung der ersten Zweigstelle von Facebook in Deutschland ging. Ich sagte, dass er sich doch jetzt freuen müsse, da nun endlich jemand greifbar sei, und er antwortete: “Sollte Facebook eine unselbständige oder eine selbständige Filiale in Deutschland etablieren, zum Beispiel in Hamburg, so hätten wir für die Datenschutzkommunikation einen Ansprechpartner.” Warum sucht man dann dennoch nicht die Kommunikation mit Facebook, sondern nimmt den Umweg über die Nutzer?

ULD: Facebook ist letztendlich ein Adressat der Aktion. Auf Facebook finden das Bundesdatenschutz- und das Telemediengesetz Anwendung. Daher sind sie Adressat einer etwaigen Maßnahme, wenn man…

MediaTalk: Das steht so in der Mitteilung aber nicht drin. Diese ist ziemlich klar an die Nutzer gerichtet.

ULD: Die zweiten Adressaten sollen die Website-Betreiber sein, die in Hinblick auf die Einbindung von Fan-Pages und Social-Plugins sensibilisiert werden sollen. Die Nutzer, die eigentlichen Nutzer, haften nicht, sondern bekommen von uns nur den Rat, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button zu lassen.

Das interessierte mich. Ich nannte einige staatliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die auf Social Media setzen. Auch erzählte ich, dass sich Frau Merkel erst kürzlich über den 100.000. Fan auf ihrer Facebook-Page freute.

MediaTalk: Die werden nun alle abgemahnt oder wie ist der Plan?

ULD: Wir haben noch nicht vor, Verfahren einzuleiten. Für Frau Merkel sind wir nicht zuständig, das müssen die anderen Datenschutzbehörden erst einmal entscheiden. Der Vorstoß hat in erster Linie folgende Intention: Wir sind zuständig für die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Wenn wir Nutzer, Website-Betreiber und andere Beteiligte jetzt nicht auf die Datenflüsse und die festgestellten Datenverarbeitungsschritte von Facebook aufmerksam machen, dann käme der Vorwurf: “Ihr hättet das ja tun können!” Wir haben es als ureigenste Aufgabe gesehen, die Datenflüsse und -verarbeitung bei Facebook einmal zu analysieren und dann darauf hinzuweisen.

Ich gebe Ihnen Recht: Facebook ist Adressat Nummer eins dieser Maßnahmen. Facebook wurde ja beispielsweise im “Freundefinder”-Verfahren schon von den Hamburgern kontaktiert. Wir hatten auch schon mit Facebook Kontakt – das ist wichtig. Deshalb haben wir die Presseerklärung auch in englischer Sprache online gestellt, damit wirklich jeder sie auch lesen kann.

Sie nannten die Frist bis zum Ende September. Ob nun Maßnahmen gegen Website-Betreiber eingeleitet werden, ist davon abhängig, ob Facebook jetzt noch Änderungen vornimmt. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass sich an diesen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien ständig etwas ändert. Wir halten es für möglich, dass Facebook hier reagiert. Kürzlich stand beispielsweise noch in den Nutzungsbedingungen, dass deutsches Datenschutzrecht Anwendung finden soll – dieser Satz wurde jetzt wieder entfernt.

Für mich klingt eben diese Verfahrensweise recht schief. Anders ausgedrückt, bedeutet das, dass Website-Betreiber für den Fall abgemahnt werden, dass Facebook nicht reagiert. Was wohl ebenso wahrscheinlich wie rechtlich fragwürdig ist. Tatsächlich wurde im Gespräch deutlich, dass das ULD in dieser Aktion gar die einzige Möglichkeit sah, überhaupt die Aufmerksamkeit von Facebook auf sich zu lenken. Auf sämtliche Anfragen habe sowohl das US-Hauptquartier als auch die deutsche Dependance des Netzwerks bislang nicht reagiert: Mails würden ins Leere laufen, Telefonanrufe nicht beantwortet: “Es ist wie eine Briefkastenfirma.”

Wir sprachen noch einige Zeit sehr aufrichtig miteinander. Dem ULD ist klar, dass der eingeschlagene Weg nicht einfach werden wird.

ULD: Wenn gegen entsprechende Vorschriften verstoßen wird, hat man die Wahl: Entweder man weist gar nicht darauf hin und lässt es einfach so dahinplätschern oder man weist darauf hin.

MediaTalk: Ich verstehe diesen Standpunkt, ich weiß genau, wo sie hinwollen. Ich denke aber, dass hier die falsche Partei gerade im Zielfernrohr ist…

ULD: Es ist ihr gutes Recht, das kritisch zu sehen. Ich kann Ihr Argument auch nachvollziehen. Nach unserem Kenntnisstand ist es so, dass sehr, sehr viele Facebook und Fan-Pages nutzen…

MediaTalk: …Sie kämpfen gegen mehr als 20 Millionen Nutzer…

ULD: …das ist richtig.

>Das ist zur Stunde der Stand der Dinge. Ich rate nun allen Einrichtungen im Norden nichts zu überstürzen, sondern erst einmal gewissenhaft die Faktenlage zu sondieren. Auch steht noch eine rechtliche Prüfung der Maßnahme aus. Ich empfehle allerdings ebenfalls allen Beteiligten, die Drohung des ULD nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wir werden sehen, ob Facebook reagiert oder ob private und öffentliche Justitiare neue Informationen zu dem Vorgehen beitragen können.

Update, 17:30 Uhr

Mittlerweile hat sich auch das Land Schleswig-Holstein zu den Forderungen geäußert. Daraus:

“Da auch der Bundespräsident, Bundesministerien, Bundespolitiker wie Kanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Philipp Rösler sowie andere Länder auf Facebook präsent seien, wolle er mit seinen Amtskollegen ebenfalls über dieses Thema sprechen. ‘Dieses gemeinsame Gespräch führen wir gerne. Gewünscht hätte ich mir allerdings, wenn wir das vor einer öffentlichen Diskussion getan hätten’, sagte Wulff. Er verwies darauf, dass in Schleswig-Holstein nicht nur die Landesregierung, sondern auch andere Institutionen wie Unternehmen, Kammern, das Institut für Weltwirtschaft, Zeitungen und Rundfunkanstalten auf Facebook vertreten seien.”

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